Gemäß §15 Abs. 3 KVVG sollen die Einladungen zu den Kirchenvorstandssitzungen "nebst Tagesordnung, unter Beachtung des Datenschutzes, auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt gemacht werden".
Die entsprechenden Dokumente sind daher hier zum Download zu finden.
Unabhängig davon sind die Sitzungen des Kirchenvorstandes nicht öffentlich.