Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Die Mitglieder des Kirchenvorstands kümmern sich die Finanzen, Gebäude, Liegenschaften und Personalangelegenheiten. Vorsitzender des Kirchenvorstands ist aufgrund seines Amtes der Pfarrer. 15 Mitglieder werden alle 4 Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Ein Mitglied wird vom Pfarrgemeinderat bestimmt. Die letzte Wahl fand am 8./9. November 2025 statt.