
Alle Katholikinnen und Katholiken ab dem 14. Lebensjahr sind aufgerufen, an den Pfarrgemeinderatswahlen teilzunehmen. Die neuen Pfarrgemeinderäte werden für die nächsten vier Jahre gewählt. Der neue Pfarrgemeinderat (PGR) wird wieder aus 12 Personen bestehen.
Sie wohnen nicht auf dem Gebiet unserer Pfarrei, möchten aber gerne an den Wahlen teilnehmen?
Stellen sie frühzeitig einen
Antrag an den Wahlausschuss. Der Wahlausschuss wird den Antrag prüfen und ihnen das Ergebnis mitteilen. Bei positivem Entscheid wird parallel die Wohnsitz-Pfarrei (bzw. Seelsorgebereich) informiert und sie aus deren Wählerverzeichnis streichen.