aus dem Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 01. Januar 2006:
Urkunde über Neuordnung der Kirchengemeinden (Pfarrgemeinden)– Herz Jesu, Ratingen,
– St. Suitbertus, Ratingen,
– St. Peter und Paul, Ratingen, und
– St. Jacobus der Ältere, Ratingen (Homberg-Meiersberg)
im Dekanat Ratingen Seelsorgebereich Ratingen-Mitte/Homberg
1. Aufhebung und Rechtsnachfolge
Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß can. 515,2 CIC werden hiermit die Pfarrgemeinden Herz Jesu, Ratingen, St. Suitbertus, Ratingen, St. Peter und Paul, Ratingen, und St. Jacobus der Ältere, Ratingen (Homberg-Meiersberg), zum 31.12.2005 aufgelöst und gemäß can. 121 CIC zum 01.01.2006 zu einer neuen Pfarrgemeinde vereinigt. Die Rechtsnachfolgerin, auf die alle Rechte und Pflichten der vorgenannten Pfarrgemeinden übergehen, ist die neue Pfarrgemeinde
St. Peter und Paul, Ratingen,
mit Sitz Grütstr. 2, 40878 Ratingen.
2. Pfarrkirche und weitere Kirchen
Die Pfarrkirche der neuen Pfarrgemeinde ist die auf den Titel„St. Peter und Paul“ geweihte Kirche. Weitere Kirchen der neuen Pfarrei sind unter Beibehaltung ihrer Kirchentitel Herz Jesu, St. Suitbertus und St. Jacobus der Ältere. Die Kirchenbücher der Pfarrgemeinden Herz Jesu, Ratingen, St. Suitbertus, Ratingen, St. Peter und Paul, Ratingen, und St. Jacobus der Ältere, Ratingen (Homberg-Meiersberg), werden zum 31.12.2005 geschlossen und mit sämtlichen weiteren Akten von der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, Ratingen, in Verwahrung genommen. Ab dem 01.01.2006 erfolgen Eintragungen in die Kirchenbücher der neuen Pfarrgemeinde St. Peter und Paul, Ratingen.
3. Gemeindegebiet (geändert aufgrund Änderungsurkunde vom 31.03.2012)
Um eine möglichst präzise Beschreibunjg zu gewährleisten, sind für bestimmte Punkte Gauss-Krüger-Koordinaten des 2. Streifens in eckigen Klammern beigefügt.
Vom Punkt A [2558356,5 / 5682822,9], dem Schnittpunkt der gemeinsamen Stadtgrenze von Düsseldorf und Ratingen mit der Achse der Düsseldorfer Straße, ausgehend, verläuft die Pfarrgrenze von St. Peter und Paul über die Achse der Düsseldorfer Straße nach Norden bis zur Weststraße (Punkt B [2558729,2 / 5684510,0]) und folgt dieser unter Einschluß beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt C [2558545,9 / 5684517,1] mit der Eulerstraße. Ab hier verläuft sie in der Weise auf dem kürzesten Weg zur Achse der Bahnstrecke Düsseldorf Hbf - Duisburg-Wedau, dass sich alle östlich dieser Bahnstrecke gelegenen Gebäude der Sandstraße außerhalb der Pfarrei St. Peter und Paul befinden und folgt weiterhin der Achse der genannten Bahnstrecke nach Norden, um im Punkt D {2558512,7 / 5684758,7] die Verlängerung der Achse der Straße "Am Sandbach" zu erreichen.
Die Grenze wendet sich über die Straßenachse "Am Sandbach" nach Westen zum Schnittpunkt E [2557943,4 / 5684825,5] mit der Achse der Lise-Meitner-Straße, folgt weiterhin der Achse der Lise-Meitner-Straße nach Norden bis zur Kaiserswerther Straße (Punkt F [2558030,7 / 5685156,1], jetzt der Achse der Kaiserswerther Straße nach Westen zum Schnittpunkt G [2557893,4 / 5685149,0] mit der Straße "Am Roten Kreuz" und schließlich der Achse der Straße "Am Roten Kreuz" nach Norden, um im Punkt H [2557877,9 / 5685249,8] die Achse der Anger zu erreichen. Die Grenze wendet sich entlang der Mittelachse der Anger nach Osten, erreicht im Punkt I [2558546,6 / 5685468,8] erneut die Achse der Bahnstrecke Düsseldorf Hbf - Duisburg-Wedau, folgt dieser in nördlicher Richtung zum Punkt J [2557917,0 / 5687728,2], und verläuft daraufhin in gerader Luftline zum Mittelpunkt der Straßenkreuzung "Zum Schwarzebruch" und "Mülheimer Straße" (Punkt K [2560588,2 / 5687901,1]). Ab hier verläuft die Grenze über die Straßenachse "Zum Schwarzebruch" nach Osten, erreicht im Punkt L [2561110,5 / 5687669,8] die Achse der Bahnstrecke Essen-Kettwig - Düsseldorf-Derendorf und folgt dieser nach Süden bis zur Bahnunterführung bei Kellersdiek (Punkt M [2560946,0 / 5687154,9]). Sie wendet sich auf der Achse des dort verlaufenden Fußweges nach Süden und Osten bis zum Punkt N [2561408,0 / 5686621,1], folgt weiter einem anderen Fußweg nach Nordosten bis zum Punkt O [2561435,8 / 5686637,9] und daraufhin einem dritten Fußweg nach Süden, um schließlich im Punkt P [2560946,0 / 5686047,4] die Achse der Bahnstrecke Wülfrath-Flandersbach - Ratingen-Ost zu erreichen. Der Achse folgt die Pfarrgrenze nach Osten bis zum Schnittpunkt Q [2565467,2 / 5686901,9] mit der gemeinsamen Stadtgrenze von Ratingen und Heiligenhaus, knickt dort auf dem kürzesten Weg zur Achse der Anger hin ab und folgt dieser nach Süden und Osten. Im Punkt R [2568581,1 / 5686604,7] erreicht die Pfarrgrenze schließlich die Wülfrather Stadtgrenze und kehrt über diese, sowie ab Punkt S [2568533,9 / 5685491,4] über die Stadtgrenze von Ratingen wieder zu ihrem Ausgangspunkt A zurück.
Die Grenze der neuen Pfarrei verläuft wie folgt: Sie beginnt auf der Achse der Düsseldorfer Straße an der Stelle, an der das Stadtgebiet Ratingen beginnt (Punkt A) und folgt der Achse der Düsseldorfer Straße bis zur Weststraße (Punkt B), wobei die Weststraße beidseitig zum Gebiet derneuen Pfarrei gehört. Von dort verläuft die Grenze in einer geraden Linie bis zu dem Punkt, an dem die Sandstraße die Bahntrasse überquert, sodann über die Achse Sandstraße bis zu dem Punkt, an welchem die Sandstraße auf die Straße Am Sandbach stößt (Punkt C). Die Grenze folgt der Straße Am Sandbach bis zur Kreuzung mit der Lise-Meitner-Straße (Punkt D) und weist nach Norden, bis sie auf die Kaiserswerther Straße trifft. Die Grenze verläuft nun auf der Kaiserswerther Straße bis zur Straße Am Roten Kreuz, folgt dieser bis zum Angerbach (Punkt E) und verfolgt diesen flussaufwärts bis zur Güterbahntrasse (Punkt F). Sie folgt der Achse der Bahntrasse in nördliche Richtung bis zur Unterquerung der Autobahn A 52 (Punkt G) und wendet sich dann in einer geraden gedachten Linie in der Weise nach Osten, dass sie die Kreuzung Mülheimer Straße/Fahrenkothen überschneidend auf die Bahntrasse der Linie S 6 stößt (Punkt H). Ab hier verläuft die Grenze auf der Bahnlinie bis zur Unterführung am Kellersdiek (Punkt I), folgt dem Waldweg Richtung Eggerscheidt bis zur Straße Hölender Weg, dann der Straße nach Nordosten bis zur Wegabzweigung vor dem Sportplatz und führt in südliche Richtung über den Weg bis Auermühle (Punkt J). Sodann umgeht die Grenzlinie die Gebäude von Auermühle nördlich, folgt der Anger nach Osten bis zur Unterführung mit der Güterbahn (Punkt K) und verläuft weiter auf dieser bis zu der Stelle, an der diese auf die Stadtgrenze zu Heiligenhaus stößt (Punkt L). Die Grenze verbleibt ab hier solange auf der Stadtgrenze Ratingen, bis diese auf die Düsseldorfer Straße, den Ausgangspunkt trifft (Punkt A).
Die vorstehende Grenzbeschreibung hat Vorrang vor beiliegender Geländekarte.
4. Abschlussvermögensübersicht, Vermögensrechtsnachfolge
1. Die Kirchengemeinden Herz Jesu, Ratingen, St. Suitbertus, Ratingen, St. Peter und Paul, Ratingen, und St. Jacobus der Ältere, Ratingen (Homberg-Meiersberg), erstellen zum 31.12.2005 je eine Abschlussvermögensübersicht, in der alle Aktiva und Passiva dargestellt sind. Diese Abschlussvermögensübersichten sind nach Prüfung und endgültiger Feststellung durch die Hauptabteilung Rechnungskammer des Erzbischöflichen Generalvikariates Grundlage für die Vermögensübertragung.
2. Mit der Aufhebung der genannten Kirchengemeinden geht deren gesamtes bewegliches und das ausdrücklich (d. h. ohne den entsprechenden Fondszusatz) auf den Namen der Kirchengemeinden lautende unbewegliche Vermögen auf die Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Ratingen, über.
Das Gleiche gilt für die Forderungen und die die Kirchengemeinden belastenden Verbindlichkeiten.
3. Die Rücklagen der Kirchengemeinden werden mit Ausnahme der Substanzkapitalien und Stiftungsmittel in Etats der Kirchengemeinde
St. Peter und Paul, Ratingen, überführt. Die Substanzkapitalien und Stiftungsmittel der aufgehobenen Kirchengemeinden werden jeweils in gesonderten Etats verwaltet.
Das Gleiche gilt für die Forderungen und die die Kirchengemeinden belastenden Verbindlichkeiten.
3. Die Rücklagen der Kirchengemeinden werden mit Ausnahme der Substanzkapitalien und Stiftungsmittel in Etats der Kirchengemeinde
St. Peter und Paul, Ratingen, überführt. Die Substanzkapitalien und Stiftungsmittel der aufgehobenen Kirchengemeinden werden jeweils in gesonderten Etats verwaltet.
5. Namensänderung des Fondsvermögens, Grundbuchberichtigung
1. Mit der Aufhebung der genannten Kirchengemeinden bleiben kirchliche Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fonds-Vermögen) bestehen und werden ab dem 01.01.2006 vom kommissarischen Verwalter und nach der Neuwahl vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Ratingen, verwaltet (vgl. § 1 des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens).
2. Im Hinblick auf die erforderliche Rechtsklarheit werden die bislang im Grundbuch vermerkten Bezeichnungen von kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fonds-Vermögen) im Wege der Grundbuchberichtigung wie folgt geändert:
Grundbuch von Blatt Fondszusatz
Ratingen 758 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 1530 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 19301 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 650 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 1029 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 934 Vikariefonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 1009 Armenfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 803 Pfarrfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Hösel 3170 Pfarrfonds der Pfarrkirche St. Peter und Paul
Ratingen 3541 Fabrikfonds der Kirche Herz Jesu
Ratingen 4620 Fabrikfonds der Kirche St. Suitbertus
Ratingen 1599 Fabrikfonds der Kirche St. Suitbertus
Ratingen 10871 Fabrikfonds der Kirche St. Suitbertus
Ratingen 11366 Fabrikfonds der Kirche St. Suitbertus
Ratingen 16278 Fabrikfonds der Kirche St. Suitbertus
Ratingen 16277 Armenfonds der Kirche St. Suitbertus
Heiligenhaus 32 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Heiligenhaus 1242 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Heiligenhaus 2899 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere als Eigentümer zu 24/26
Isenbügel 102 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 148 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 149 Fabrikfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 146 Pfarrfonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 229 Vikariefonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 248 Vikariefonds der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 147 Beneficium Beate Maria Virginis der Kirche St. Jakobus der Ältere
Homberg 249 Beneficium Beate Maria Virginis der Kirche St. Jakobus der Ältere
6. Wahrung der Zweckbestimmung der Stifter
Hinsichtlich der Verwaltung der Güter und Erfüllung der Verbindlichkeiten bleiben der Wille der Stifter und Spender sowie wohl erworbene Rechte Dritter gewahrt.
7. Namensbezeichnung
Die Namensbezeichnung der Kirchengemeinde lautet wie folgt:
Katholische Kirchengemeinde
St. Peter und Paul,
Ratingen
Die Kirchengemeinde erstellt unter diesem Namen ein neues Siegel, das ab dem 01.01.2006 ausschließliche Verwendung findet.St. Peter und Paul,
Ratingen
Das bisherige Siegel des Pfarramtes St. Peter und Paul, Ratingen, wird als Pfarramtsiegel der neuen Pfarrei weiter verwendet.
8. Bestellung eines Vermögensverwalters, Anordnung zur Neuwahl des Kirchenvorstandes
1. Aufgrund der Auflösung der Pfarreien Herz Jesu, Ratingen, St. Suitbertus, Ratingen, St. Peter und Paul, Ratingen, und St. Jacobus der Ältere, Ratingen (Homberg-Meiersberg), endet die Amtszeit der Kirchenvorstände zum 31.12.2005. Im Hinblick auf diese umfassende Neuordnung wird eine Neuwahl des Kirchenvorstandes angeordnet. Der Wahltermin wird bestimmt auf den 04./05. März 2006.
Die bistumseinheitliche Kirchenvorstandswahl im Herbst 2006 wird überschlagen (vgl. Wahlordnung für die Kirchenvorstände
im Erzbistum Köln, Art. 21, Abs. 2). Im Übrigen gilt die Wahlordnung für Kirchenvorstände.
2. Zum Vermögensverwalter der neuen Kirchengemeinde wird mit Wirkung vom 01.01.2006 bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Kirchenvorstandes Pfarrer Benedikt Bünnagel bestimmt.
3. Vor der künftigen allgemeinen Kirchenvorstandswahl ist die Hälfte der ausscheidenden Kirchenvorstandsmitglieder durch Losentscheid zu ermitteln, um den ausscheidenden Mitgliedern eine anschließende Kandidatur zu ermöglichen.
9. Rechtsgültigkeit
Die in dieser Urkunde getroffenen Anordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln in Kraft.
Köln, den 21. November 2005
+ Joachim Card. Meisner
Erzbischof von Köln